…zu lesen auf der Seite des BMVG – jetzt offiziell zum Nachlesen. Danke für den Leserhinweis…
Was dürfen deutsche Soldaten…?
18. Dezember 2009 von afghanistanblog
Veröffentlicht in Bundeswehr | 6 Kommentare
6 Antworten
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Aus aktuellem Anlass…
Einige Blogs haben sich aus verschiedensten Gründen verabschiedet. Augen geradeaus, Weblog Sicherheitspolitik, Soldatenglück (jetzt wieder online). In den verschiedensten Foren wird über das Wieso & Warum spekuliert. Viele dieser Leser landen nun hier. Ich freue mich auf Ihren Input. Mit Sicherheit werde ich hier nicht alle Bedürfnisse befriedigen können - dafür ist die Zeit einfach zu kurz. Kurzum: Wer mich als Autor unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Einfach eine Email an info@boris-barschow.de schicken...vielleicht finden sich ja kompetente Co-Autoren. Einzige Bedingung: Afghanistan-Erfahrung.Neueste Kommentare
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Befugnisse im ISAF-Einsatz :
Was dürfen Soldatinnen und Soldaten in Afghanisten,
und was dürfen sie nicht ?
Wenn man dieses , – jetzt öffentliche Papier, – voll gedrechselter, politischen Sprachformulierungen liest, kann einem ganz schwindlich werden. Und mit diesen Vorgaben müssen unsere Soldat-Innen, in den Einsatz ?!
Das ist ja, denke ich mal, nur ein Papier von vielen.
Es ist absolut erschreckend, anmaßend und, – im Enstfall
überhaupt nicht anwendbar. Bis die Soldat-Innen nachgedacht haben , – wie war das jetzt gleich nochmal –
sind sie verwundet oder Schlimmeres.
Man sollte diesen Leuten , die sich diesen Schwachsinn ausgedacht haben, mit der Knarre in der Hand , nach Afghanistan bringen.
Also die Taschenkarte war ja schon irre, aber das hier ……. Das soll Lockerung im Gefechtsfall für unsere Soldaten sein ??
Es ist doch nur ein Gedanke, in einer brenzlichen Situation, in den Köpfen der Bedrohten ; … der oder ich ! Ergo, ist mir mein Rock doch näher, als dem Taliban sein Hemd.
Ich bin mir nicht sicher , ob es in den beiden Weltkriegen,
dermaßen blödsinnige Verordnungen gab?!
Wenn ja, – dann braucht man sich nicht zu wundern, daß diese Kriege verloren gingen.
Hoffentlich macht der neue Verteidigungsminister diesem Irrsin ein Ende.
Auch , und das im Besonderen, die Soldaten hier in Dtschl. , nicht noch vor den Kadi gezerrt werden, wenn sie nicht , buchstabengetreu, diesen Papieren gefolgt sind.
Gisela, wichtig ist der Hinweis auf Humanitäre Völkerrecht, das UN-Mandat und daß es keine weiteren Einschränkungen gibt.
Damit gilt Genfer Protokoll II.
Das ist das, was vermutlich jeder Soldat als gesunden Menschenverstand bezeichnen würde, da dieses Protokoll das traditionelle europäische Kriegsrecht minus Standrecht wiedergibt.
@califax
ich schätze ihre Beiträge sehr. Nur was hilft es dem Kameraden dem jetzt das Blei um die Ohren fliegt? Völkerrecht, Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung… und und und…
@BausC: Grundsätzlich gilt immer irgendeine Rechtslage.
Auch ein Krieg ist kein rechtsfreier Raum.
Die Klarstellung, es handle sich um das Humanitäre Völkerrecht, stellt klar, daß der Feind ohne Zögern getötet werden darf, wo immer er sich zeigt.
Es bedeutet auch, daß Zivilisten getötet werden dürfen, sofern sie sich an den Feindseligkeiten beteiligen. Das betrifft z.B. die toten Dorfbewohner von Kunduz – sie waren beteiligt und damit nach Genf Zusatzprotokoll II ganz legale militärische Ziele, die ohne Vorwarnung ins Jenseits befördert werden dürfen. Außerdem dürfen dabei auch Unbeteiligte getötet werden, sofern die Zahl der getöteten Unbeteiligten dem angestrebten militärischen Nutzen entspricht.
Wenn Protokoll II nicht anwendbar ist, gilt deutsches Friedensstrafrecht – dann hätte sich Klein des vorsätzlichen Massenmordes schuldig gemacht und müßte hinter Gitter.
Unter Friedensstrafrecht darf man eben nur in Notwehr oder zur Geiselbefreiung töten.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
@ califax
@ BausC
Stimme Ihnen beiden zu. Allerdings BausC etwas mehr !
Wenn die Salven der Taliban unseren Soldaten um die Ohren ballern, kann ich , persönlich, nur sagen:
…… da würde mich das – Humanitäre Völkerrecht, – das
UN-Mandat und das Genfer Protokoll Numero II- aber sowas von einem Scheißdreck interessieren, — leider kann ich es nicht anders ausdrücken. Sorry !
Ich frage mich , wie geht der Gegner mit dem
“ Humanitärem Völkerrecht “ um ?
Weiß der überhaupt was das ist ?
Nur leider , leider steht dann der Kadi , hier in Dtschl., schon bereit ! Dieser Bürokratismus sollte in dem Orkus verschwinden.
Jedes Mandat eines „NATO Einsatzes“ muss an Regeln gebunden werden.
So wird ausgeschlossen, dass sich fragwürdige Verhaltensweisen, wie beispielsweiser der schießwütigen Amerikaner im Irak wiederholen. Das es für Terrorgruppierungen wie die Taliban keine Regeln gibt, sollte mittlerweile klar sein, aber das bedeutet nicht, dass man sich genauso skrupellos und niveaulos verhalten darf.
Zuviel Bürokratie, vor allem zu komplex formulierte, gefährden jedoch das Leben unserer Soldaten, wo elementare Entscheidungen in Sekunden / Minuten getroffen werden müssen.
Es gilt den gesunden Mittelweg zu finden, der nicht gegen das Völkerrecht verstößt, aber andersrum genug Mittel bereitstellt, die unsere Soldaten handlungsfähig hält. Sonst muss der Dienstherr demnächst auf jede Patrouille einen Rechtsberater mit entsenden ….