Die Bundesregierung will schon in der kommenden Woche das veränderte Mandat für den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr im Kabinett beschließen. Derzeit wird nach Angaben aus Regierungskreisen der Textentwurf zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt. Die Regierung strebt ein beschleunigtes Verfahren im Bundestag an, sodass das Mandat noch im Februar vom Parlament verabschiedet werden könnte. Es soll wiederum wie die bisherigen Mandate für zwölf Monate gelten. (mehr auf Süddeutsche.de)
Afghanistan nächste Woche im Kabinett…
5. Februar 2010 von afghanistanblog
Veröffentlicht in Bundestag, Bundeswehr, Politik | 13 Kommentare
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Aus aktuellem Anlass…
Einige Blogs haben sich aus verschiedensten Gründen verabschiedet. Augen geradeaus, Weblog Sicherheitspolitik, Soldatenglück (jetzt wieder online). In den verschiedensten Foren wird über das Wieso & Warum spekuliert. Viele dieser Leser landen nun hier. Ich freue mich auf Ihren Input. Mit Sicherheit werde ich hier nicht alle Bedürfnisse befriedigen können - dafür ist die Zeit einfach zu kurz. Kurzum: Wer mich als Autor unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Einfach eine Email an info@boris-barschow.de schicken...vielleicht finden sich ja kompetente Co-Autoren. Einzige Bedingung: Afghanistan-Erfahrung.Neueste Kommentare
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Dann lassen wir uns mal überraschen, ob diesmal die Rechtssituation berücksichtigt wird und aufgeführt ist.
Die neue Taktik des Partnering wird dies zweifelsohne erforderlich machen.
Auch bin ich gespannt ob und in welchen Rahmen endlich die „geschützten Fahrzeuge“ ersetzt oder erweitert werden…
@StFwdR
In der Tat – eine genaue Synopse der Mandatstexte alt/neu wird interessant. Dabei wird sich zeigen, ob KTzG seine guten Ansätze auch in das Mandat einbringen konnte.
Mehr Rechtssicherheit – oder zumindest ein Klarstellung im Mandat – ist dabei sicherlich einer der wichtigen Punkte.
Je früher das neue Mandat in trockenen Tüchern ist, desto eher kann wieder sinnvoll gearbeitet werden.
Derzeit ist ja scheinbar absolutes Stillhalten für das BMVg verordnet, um ja die SPD, Grünen und FDP nicht zu verschrecken.
Mehr zur Sicherheitskonferenz in München heute Nachmittag auf Phoenix ab ca. 15 Uhr.
@StFwdR,Thelamon,
Auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „bewaffneter Konflikt“ hat StS Kossendey folgendes geantwortet:“Ob in Nordafghanistan ein nichtinternationaler Konflikt anzunehmen ist, steht nicht in der Entscheidungskompetenz der Bundesregierung, sondern bestimmt sich nach der rechtsstaatssächlichen Lage vor Ort.“ Nachzulesen in der FTD vom 02.02.10. Aus diesem Grund sei es nicht Aufgabe der Politik, sondern der Justiz, eine Neubewertung des Einsatzes vorzunehmen. Kanzleramt und AA vertreten ebenfalls diese Position.
Dies könnte ein Anzeichen dafür sein, dass man die „kriegsähnlichen Zustände“ ins Dickicht von Zuständigkeiten verlagert, um sich vor einer Entscheidung zu drücken.
Solltenw ir mal im Auge behalten. Mittwoch beschließt ja nun das Kabinett das neue Mandat. Bzgl. rechtssicherheit scheint sich wohl dann wieder ein Eiertanz anzukündigen. Mittwoch ist wohl auch wieder U-Ausschuss und Oberst Klein sollte evtl. befragt werden, hörte ich…
Naja, aber das eine völkerrechtliche Rechtslage nicht per Regierungsbeschluß sondern aus den Fakten entsteht, und daß die einzig gültige Interpretation dieser Fakten von Richtern und nicht von Politikern getroffen wird, ist ja gerade, was aus dem Begriff „Rechtslage“ folgt. Insofern hat der StS eigentlich gar keine Antwort sondern lediglich eine rechtsstaatliche Bindenweisheit abgeliefert.
Was hätte er auch sonst sagen sollen? Er kann den Richtern ja nicht vorgreifen.
Womit wir wieder bei Eiertanz wären !
Es kann doch nicht angehen das wir Soldaten in einen Konflikt entsenden, der, nach allem was wir Wissen und nach der neuen „Strategie“ zweifelsohne auf, letztendlich
bewaffnete, Auseinandersetzungen hinausläuft schicken und dann sagen:
„Naja, am Ende des Tages entscheidet der Staatsanalt ob das richtig war“
Eine klare und deutliche Ansage der Politik ist hier mehr als angebracht.
Und mit einer derartigen Aussage greift er weder dem Richter vor noch sonst was, er macht sich lediglich von seiten der grundpazifierten Bevölkerung nicht angreifbar 😉
Die Bewertung einer „rechtsstaatssächlichen Lage vor Ort“ ist Aufgabe des Dienstherren wenn er mich dahin schickt. Ist sie doch Grundlage der zur Auftragserfüllung zuzuteilenden Mittel.
MLN
Nee, die Bewertung einer „rechtsstaatssächlichen “ Lage kann nur von Richtern (auch nicht von StA) kommen. Deshalb sind es ja Richter.
Vom Dienstherrn muß eine klare Vorgabe über Ziele und Mittel der Mission kommen.
Der Dienstherr kann nicht per Dekret einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt gebären. Dieser Konflikt ist so da oder er ist nicht so da. Die Entscheidung liegt beim Richter.
Der Dienstherr muß wie alle Menschen beim Einkaufen, Frauen anbaggern oder Kriegführen mit dem Risiko eines Irrtums leben.
Normalerweise ist das auch kein Problem.
Aber bei laufenden Verfahren (Causa Klein) empfiehlt es sich immer, die Klappe zu halten.
@califax,
Nach Prof Ambos, Uni Göttingen, ergibt sich die Einstufung einer Konfliktlage aus dem Umfang und der Intensität der Feindseligkeiten. Wenn das so ist, bleibt eigentlich bloß die Kenntnisnahme durch die Politik und die politische Neuausrichtung auf eine veränderte Lage. Was soll die Justiz da urteilen? Nein, ich glaube, dass man die „kriegsähnlichen Zustände“ langsam im innenpolitischen Ringen um einen möglichst breiten politischen Konsens klamm und heimlich verschwinden lassen will. Alles auf dem Rücken der Soldaten, die weiter in der Realität „kriegsähnlicher Zustände“ mit unzulänglichen Mitteln kämpfen müssen.
Herrjeminee.
Also: Eine Konfliktlage ist keine Rechtslage.
Das ist eine schlichte Frage der Nomenklatur.
Eine Konfliktlage kann jeder so einstufen, wie er lustig ist.
Eine Rechtslage stellt ein Gericht fest.
Deswegen nennt man sie Rechtslage. Und deswegen nennt man den Richter einen Richter. Weil er Recht spricht, also richtet.
Ein Politiker tut das nicht. Sondern er legt die Policy fest. Deswegen nennt man ihn auch nicht Richter sondern Politiker.
Einen Staat, in welchem der Politiker gleichzeitig der Richter ist, nennt man Despotie.
Da muß man nicht moralisieren, das ist überall auf der Welt so. Bundestag und Regierung geben Rahmenbedingungen und Aufträge, die Exekutive,in diesem Fall die Bundeswehr, führt diese aus, und ob das alles mit rechten Dingen zugeht, entscheiden die Gerichte.
Das ist das kleine Einmaleins der Gewaltenteilung.
Ein Regierungssprecher kann sich zu Fragen der Rechtslage nur äußern, indem er Gerichtsurteile zitiert. Und in einem laufenden Verfahren hält er wie alle Verfahrensbeteiligten am besten die Klappe.
Die zuständigen Richter (irgendwas in Karlsruhe, oder?) werden vermutlich erkennen können, daß in Afghanistan mit richtigen Waffen und richtiger Munition geschossen wird und entsprechend befinden. Man sollte aber besser nie auf die Idee kommen, die Entscheidung eines Richters vorwegzunehmen.
Das hat auch nicht viel mit Rechtsunsicherheit zu tun, denn dieselbe Rechtsunsicherheit begleitet uns auch beim Autofahren, Einkaufen, etc.
Niemand hat das ganze Rechtssystem im Kopf. Jeder muß erstmal davon ausgehen, daß er mit dem gesunden Menschenverstand ganz gut durchkommt. Die Idee, man könne ausgerechnet bewaffnete Kämpfe am anderen Ende der Welt mit einer größeren Rechtssicherheit ausstatten als den Alltag im Frieden, ist illusorisch.
Die Politik hat einiges versäumt. Da fehlen Mittel, da fehlen klare und praxisrelevante Anweisungen, auf die sich ein Soldat im Streitfall berufen kann. Diese Anweisungen würden aber auch nicht die Rechtslage ändern, die uns, wir erinnern unsnoch einmal daran, bisher formell unbekannt und deswegen dem heiligen Orakel zu Karlsruhe anvertraut ist.
Das zeigt wieder einmal mehr wie lebensfremde Juristen einfache Sachverhalte komplizieren.
Diese Bigotterie ist doch einfach nur zum Kotz…
Der Bundestag schickt Soldaten in einen Einsatz nach Kap. VII mit der ausdrücklichen Ermächtigung zum Waffeneinsatz und wir überlegen nach welchen Gesetzen die Soldaten dort handeln dürfen.
Wir bilden Soldaten aus, unterrichten Sie in dem was sie dürfen und was nicht, geben ihnen ein moralisches Rückgrat im Sinne unserer FDGO indem wir den „Staatsbürger in Uniform“ propagieren um ihn bei der ersten besten Gelegenheit der Presse und in der Folge Justiz zum Frass vorzuwerfen verbunden mit einer unerträglichen Vorverurteilung durch die Presse.
Hierbei ist Oberst Klein nur der prominenteste Vertreter der Gattung Soldat der brutal in die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Vorher waren es schon Soldaten die an Checkpoints für das Leben Ihrer Kameraden verantwortung trugen und ggfls. in subjektiven Bedrohungslagen von der Waffe gebrauch machten.
Die Ermittlungen mit einer Dauer von einem Jahr und nachstellung auf einem deutschen Truppenübngsplatz sind hier ja wohl bekannt.
Oder aber die unerträgliche Situation für die Kameraden vor Ort, die bis mitte letzten Jahres durch die „Taschenkarte“ vorgegeben war, erst mal als „Zielscheibe“ zu dienen um dann , wenn die ersten Schüße überlebt wurden, zurückschießen zu dürfen.
Aber nicht nachsetzen, das war wiederum nicht erlaubt.
Aber wir reden hier ja nur über eine gesellschaftliche Randgruppe ohne Lobby und Beachtung in der Öffentlichkeit, deren Schicksal ja selbst verschuldet ist und die durch den AVG in einen Ruf des Söldnertums geraten ist.
@StFwdR
Das zieht sich ja noch endlos weiter. Als Zeitsoldat, schon längst entlassen, wartet man dann auf seinen Prozess. Nebenbei möchte der ehemalige SaZ’ler ja auch einem Beruf nachgehen. Was antwortet dieser dann wenn ihm die Frage gestellt wird ob ein Verfahren gegen ihn anhängig sei? Wahrheitsgemäß natürlich mit ja. Nehme an die wenigsten Arbeitgeber werden diesen dann noch einstellen. Alleine diese Randerscheinung müste unsere Volksvertreter auf die Palme treiben. Aber ein Jurist (23% der Abgeordneten im Bundestag) ist da sehr leidenschaftslos. Die Gebührenordnung läßt ihn so oder so verdienen. Es wird immer davon geredet, das die Soldaten kein Staat im Staate bilden sollen. Selbige werden genau von diesem Staat ausgestoßen und an den Rand der Gesellschaft gestellt.
Ich schließe mich ihrer Übelkeit an.
@Politikverdruß unbd Califax
Die Politik kann natürlich nicht per Dekret die Tatbestandsvoraussetzungen (nicht Rechtslage!) für einen „bewaffneten nichtinternationalen Konflikt“ vorschreiben. Ein solcher konflikt liegt eben tatsächlich vor oder eben nicht.
Die Politik kann aber klar formulieren – und nicht mehr und nicht weniger ist zu verlangen – von welchen Tatsachen sie in dieser Frage ausgeht und welche Handlungsanweisungen und Rechtsgrundlagen sie daher den Soldaten für ihren Einsatz gibt.
Die Soldaten stehen dann auch nicht mehr allein der Justiz gegenüber – quasi als Versuchskaninchen, was StFwdR zurecht kritisiert, sondern können sich auf den ihnen erteilten Auftrag berufen.
Unter KTzG hat sich die Bundesregierung hier eindeutig positioniert:
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/einsatz_fuer_den_frieden/einsaetze_der_bundeswehr/afghanistan?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W27YUC4U796INFODE/content.jsp#par3
Es wird jetzt endlich Zeit, dass auch das Parlament diese Grundlage für den Bundeswehreinatz – notfalls nur als Einschätzung der Sachlage – klar benennt.
Bemerkenswert finde ich beim BMVg allerdings noch immer die Einschränkung auf den „Raum Kunduz“. Im Rest von Afghanistan ist also kein bewaffneter nichtinternationaler Konflikt?
Bezüglich der Justiz:
Wenn alles gut geht, dh. kein Deutscher Soldat Kriegsverbrechen begeht, wird auch kein Gericht in Deutschland diese Frage je zu klären haben, weil die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Generalbundesanwalt das Verfahren einstellt, oder gar nicht erst ein Vefahren eröffnet.
Die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts klingt sogar so, als ob möglicherweise nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=11&newsid=346
In anderen Worten: Wenn a.) humanitäres Völkerrecht anzuwenden, dann b.) Maßstab Völkerstrafgesetzbuch, dann c.) nur Anhalt für Straftat, wenn einer der Tatbestände erfüllt sein könnte.