In aller Kürze für die Feinschmecker unter Ihnen: hier nun der Antrag der Bundesregierung für das neue Mandat des AFG-Einsatzes und hier der Antrag für das alte. Habe jetzt leider keine Zeit, beide durchzustöbern. Vielleicht fällt jemandem ja ein erheblicher Unterschied auf und kann das dann hier posten? User generated content…ja, ja, ja…;-) Thanks. Roger. Out.
Mandat alt und neu…
10. Februar 2010 von afghanistanblog
Veröffentlicht in Bundestag, Politik | 2 Kommentare
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Aus aktuellem Anlass…
Einige Blogs haben sich aus verschiedensten Gründen verabschiedet. Augen geradeaus, Weblog Sicherheitspolitik, Soldatenglück (jetzt wieder online). In den verschiedensten Foren wird über das Wieso & Warum spekuliert. Viele dieser Leser landen nun hier. Ich freue mich auf Ihren Input. Mit Sicherheit werde ich hier nicht alle Bedürfnisse befriedigen können - dafür ist die Zeit einfach zu kurz. Kurzum: Wer mich als Autor unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Einfach eine Email an info@boris-barschow.de schicken...vielleicht finden sich ja kompetente Co-Autoren. Einzige Bedingung: Afghanistan-Erfahrung.Neueste Kommentare
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Also die wichtigsten Veränderung ist aus meiner Sicht der veränderte Aufgabenkatalog der Bundeswehr. Hier haben sich die Prioritäten klar verschoben hin zum Schutz der Bevölkerung und Ausbildung der Armee. Das spiegelt sich unter Punkt 6, „Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten“ in einem entsprechenden Kalatog von Fähigkeiten. An oberster Stelle steht Ausbildungs- und Ausrüstungsunterstützung;
– Stabilisierung, Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung.
Beim Punkt Personal steht drin, für welchen Fall die 350 Soldaten Reserve genutzt werden könnten (Wahlabsicherung) und das ihre Entsendung eine vorherige „Befassung“ des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses notwendig macht. Rausgeflogen ist, dass am Einsatz „Grundwehrdienstleistende, die sich zu einer unmittelbar anschließen- den Wehrübung verpflichtet haben“ teilnehmen können. Ebenfalls draußen ist der Hinweis auf die „Besondere Auslandsverwendung“ im Sinne des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes.
Na ja, und dann stehen natürlich andere Zahlen drin bei den Kosten.
1.
Die eigentliche Beschlussvorlage enthält – von der bekannten Erhöhung (500+350 Reserve) – erstaunlich wenige Veränderungen, wenn man den Aufwand betrachtet, der im Vorfeld getrieben wurde.
Beim Auftrag wurde lediglich die Gliederung verändert (s.o. Lars)
Neu ist der ausdrückliche Hinweis auf Ausbildung, Mentoring und Partnering.
Pikantes Detail ist der Wegfall des Auftrages:
„…, einschließlich der Entwaffnung illegaler Milizen;“
Das Thema Milizen war wohl zu heiß, nachdem in letzter Zeit viel über Milizen in Kunduz berichtet wurde, die mit Förderung durch die Amerikaner als „Bürgerwehren“ rumspuken.
2.
Die Begründung der Bundesregierung ist hingegen vollständig überarbeitet und gibt letztlich wieder, was als Ergebnis der Londoner Konferenz schon veröffentlicht wurde.
Vermutlich unbeabsichtigt, ist mit dieser Neuauflage der Satz – „…Tornados…für Aufklärungszwecke eingesetzt. Sie werden nicht zur Luftnahunterstützung („Close Air Support“) herangezogen. – aus der Drucksache verschwunden.
Fazit:
Der Berg kreißte – und gebahr eine Maus.
Letztlich wird es wohl vor allem auf die praktischen Veränderungen ankommen, die mit der neuen Führung ja doch einige Verbesserungen versprechen.