…nach Recherchen des Kölner Stadtanzeigers wird Oberst Klein heute nicht persönlich vor dem Gremium erscheinen. Offenbar läßt er sich durch seinen Anwalt vertreten, der eine öffentliche Erklärung verlesen will. Und die Liste der heute geladenen Beteiligten sei geheim hieß es heute im Morgenmagazin. Lasssen wir uns also überraschen, was heute im Ausschuss passiert und wer tatsächlich erscheint…
In den gestrigen Verhandlungen über das neue Afghanistan-Mandat für die Bundeswehr hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Niederlage erlitten. Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ konnte er sich nicht mit seiner Forderung durchsetzen, den Einsatz rechtlich neu zu definieren, um den deutschen Soldaten mehr Schutz vor juristischer Verfolgung zu bieten. Zu Jahresbeginn hatte Guttenberg gefordert, den Einsatz künftig als sogenannten nicht-internationalen bewaffneten Konflikt zu bezeichnen. Damit würden Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches anwendbar, nach denen unter bestimmten Umständen militärische Ziele angegriffen und Menschen getötet werden dürfen.
In dem Mandatsantrag der Bundesregierung, den das Kabinett beschloss und für den Außenminister Guido Westerwelle (FDP) heute in einer Regierungserklärung im Bundestag werben will, ist von einer solchen rechtlichen Neubewertung aber keine Rede. Westerwelle habe sich dagegen gewehrt, so war zu hören, den Einsatz in eine juristische Schablone zu pressen. Die Bundesregierung, so wurde der Außenminister zitiert, könne nicht die Gerichtsbarkeit ersetzen. (mehr bei ksta.de)
Die Minister und Experten der Bundesregierung sprachen intern auch bisher schon von einem „nicht-internationalen bewaffneten Konflikt“, meinen damit aber nicht die Kämpfe zwischen der Schutztruppe Isaf und den Taliban oder Terroristen, sondern den Bürgerkrieg zwischen der afghanischen Armee (ANA) und den Aufständischen. Die meisten anderen westlichen Isaf-Nationen sprechen dagegen ganz selbstverständlich von ihrem Krieg.
Würde jetzt auch der Einsatz der Bundeswehr tatsächlich als Teilnahme an einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt eingestuft, würde das Vorgehen der Truppe in Zukunft nach dem humanitären Völkerrecht beurteilt werden. Die überstaatliche Rechtsordnung – darunter auch solche nach militärischen Maßgaben – setzt Regeln für die Beteiligung ausländischer Staaten an bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in einem Land fest.
Dies wiederum hätte Konsequenzen auch für die deutsche Rechtssprechung. Gegenwärtig entscheidet in der Regel der Ort der Heimatkaserne, welche Staatsanwaltschaft das Vorgehen der Soldaten in Afghanistan überprüft. Würde es sich aber um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts handeln, würde die Anwendung militärischer Gewalt von der Bundesanwaltschaft geahndet werden. (mehr bei zeit.de)
Wie ist das Völkerrecht definiert? Was ist krieg? Mehr Fakten dazu im Blog Aussen-Sicherheitspolitik.de der FDP.
Und wenn irgendein deutsches Gericht voller Leute, die Afghanistan nur vom Atlas kennen dann endlich entschieden hat, wie der Konflikt zu bewerten ist, sind die deutschen Truppen schon längst abgezogen…
Nun ja, die Presse muß ja keine Korrekturen veröffentlichen 😉
Niederlage für zu Guttenberg? 🙂
Offensichtlich nicht!
Zumindest die rechtliche Neubewertung des Einsatzes ist ja schon ein Lichtblick und gibt die verschwurbelte Erklärung der Vorgänge vor Ort auf.
Auf die Abstimmung bin ich nach den Reden mal gespannt.
Nun muß ich arbeiten damit ich um 14:00 den Talk mitkriege 😉
Wow – vielen Dank für diese interessante Zusammenstellung!
Wenn das auch das Ergebnis trauriger nicht sein könnte, bleibt als Trost wenigstens, dass dieser Blog unheimlich an Schlagzahl und Qualität gewonnen hat.
Danke für die Blumen…freut mich! 🙂 Ich tue, was ich kann und was mir mit den vorhanden Möglichkeiten vom Bonner Tellerand aus der Ferne zur Verfügung steht.Manchmal ist es ja als Journalist auch ganz gut, nicht mitten im Sumpf zu stehen, sondern die Lage vom Baum zu beobachten 😉
So: nun ist es offiziell – die Bundeswehr befindet sich in einem kriegsähnlichen Zustand in Afghanistan, so hat es Bundesaussenminister Guido Westerwelle (FDP) heute in seiner Regierungserklärung zum Antrag auf das neue Bundeswehrmandat gesagt.
Hat irgendjemand heute unsere Phoenix-Strecke zum Thema Rechtssicherheit und U-Ausschuss gesehen? Wir hatten ja den Staatsrechtler Christian Hillgruber von der Uni Bonn im Studio, der ein bisschen aus dem juristischen Nähkästchen geplaudert hat. Bzgl. Rechtssicherheit für Soldaten meinte er im Nachgespräch, dass dies eine komplizierte Angelegenheit sei…im Prinzip müsste der Dienstherr – also das BMVG die Notwendigkeit einer besseren Rechtssicherheit erkennen und auf den Weg bringen. Rechtssicherheit am Checkpoint sei mit der Taschenkarten abgedeckt, ein Tanklasterbeschuss sei faktisch eine ähnliche Situation, hätte aber eine zusätzliche politische Dimension. Er versprach mir, sobald er Zeit hat, uns mal einen Gastkommentar zum Thema Rechtsicherheit für Soldaten zu schreiben.
FAZ:
Westerwelle: „Bewaffneter Konflikt“
10. Februar 2010 Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat in seiner Regierungserklärung zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr eine rechtliche Neubewertung des Konflikts vorgenommen. Es handele sich um einen „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“, sagte Westerwelle am Mittwoch im Bundestag. „So ist die Lage. Die Dinge beim Namen zu nennen, sind wir all denen schuldig, die sich vor Ort den Gefahren aussetzen“, fügte Westerwelle hinzu.
Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die Einstufung als „bewaffneter Konflikt“ rechtliche Konsequenzen für das Handeln der deutschen Soldaten sowie auch für dessen mögliche strafrechtliche Bewertung habe.
Die Frage ist, wer hat das so kompliziert gemacht? In Anlehnung an unsere Kanzlerin, sind unsere Gesetze mit dem Fax vom lieben Gott gekommen?
Eben wird noch ein Threat mit Kameraden in Not veröffentlicht. Verhandlung frühestens in 2012. Die Materie ist sicherlich auch sehr kompliziert. Diejenigen die eigentlich Rechtssicherheit schaffen sollen, sind höchst selbst für diese Unsicherheit verantwortlich. Sorry, sag es nicht zum ersten Mal, es sitzen massenhaft Juristen, Verwaltungsrechtler, Beamte im Bundestag was tragen diese zur Rechtssicherheit bei?
Wenn man soetwas äußert wird man meist milde belächelt und mit Hinweis auf komplizierte Auslegungen, die seitens Brüssel niederprasseln, müsse das eben alles so sein. Sitzt Gott in Brüssel?
Am Anfang, meine ich, steht die klare Forderung seitens der Regierung: Wir wollen Rechtssicherheit für unsere Soldaten und ihr liebe Juristen habt knapp 20 Jahre Zeit dafür gehabt (ausgehend vom ersten Einsatz der Bundeswehr im Ausland) und morgen wollen wir Ergebnisse sehen. Bis dahin wird der Kamerad unterstützt in jeder Beziehung. Er hat seine Gesundheit und den Familienfrieden gegeben dann können wir ein bischen Geld geben. Das wäre ja wohl das Mindeste.
Nun ist ein ereignisreicher Tag vorbei und die Bundeswehr in einem „bewaffneten Konflikt“, wer hätte das gedacht ?
Und zum Mandat :
Laut Spiegel :
„Auf expliziten Wunsch der SPD hin, deren Unterstützung die Kanzlerin unbedingt gewinnen möchte, wurde die Begrifflichkeit vom bewaffneten Konflikt nicht in die Vorlage fürs neue Afghanistan-Mandat aufgenommen.“
..
Und Steinmeier sagte dazu :
„Aber wir sind auch der Meinung, dass wir nicht durch Eigenbewertungen zur Eskalation der Lage in Afghanistan beitragen sollten.“
Ich glaube das juckt Otto Normaltaliban herzlich wenig wie wir das Kind nennen, wenn er eine IED anlegt oder einen Angriff startet.
Im Mandat werden nun die Aufgaben etwas präzisisiert :
„Unterstützung der Regierung von Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der
Sicherheit,[U] auch und besonders zum Schutz der Bevölkerung[/U];“
Unterstützung bei der Reform des Sicherheitssektors, insbesondere Unterstützung
für den Aufbau funktionsfähiger afghanischer Sicherheitskräfte
(Afghan National Army, ANA; Afghan National Police, ANP) [U]durch Ausbildung, Mentoring, Ausrüstungsunterstützung und Partnering[/U];
Ich bin mal gespannt wie das Partnering abläuft 😉
Den Rest muß ich noch einmal querlesen.
Zum Ausschuß
Alle haben sich gewundert das Klein aussagt, ich weniger, da ich nach wie vor davon ausgehe, das die Bombardierung rechtmäßig abgelaufen ist, habe ich das erwartet. 😉
Da dies auch die Opposition wohl zur Kenntnis nimmt, werden jetzt neue Fässer aufgemacht. KSK, TF47, Operation schlagmichtot sind die neuen Säue die durchs Dorf getrieben werden, in der verzweifelten Suche nach politischen Fehlern der Causa Klein.
Da werden wir noch viel Realsatire erleben 🙂
Ich denke, die Bewerter der rechtlichen Situation sitzen weniger im Bundestag sondern als Fachjuristen in den Ministerien. Konkret ist die Einstufung in die rechtliche Kategorie von den Fachjuristen des BMVg und des Aussenministerium gemacht worden – meiner Meinung nach. Die Abgeordneten haben sicherlich die Pflicht zu prüfen über was sie abstimmen, aber sicherlich nur ein kleinerer Teil der Abgeordneten kann dies auch aus eigener Bewertung tun.
Konkret ist die UN-Resolution für das erste ISAF-Mandat vom Dezember 2001 als Kaptitel VII-Einsatz (friedensschaffender bzw. friedenserzwingender Einsatz) beschlossen worden, in der jede nationale Regierung „jegliche Maßnahmen ergreifen kann, um die staatliche Ordnung und die rechtmäßige Regierung in AFG zu unterstützen in bzw. wiederherzustellen.“
National ist durch das Bundestags-ISAF Mandat daraus ein Kapitel VI-Einsatz nach der UN-Charta (friedensstabilisierender Einsatz) gemacht worden.
Daran haben die beamteten Juristen des BMVg meiner Meinung nach einen hohen Einfluss gehabt. Die Sichtweise von BMVg-Juristen über die Aufgabe von Rechtsberatern der Truppe im Frieden, Stabilisierungseinsatz und im Krieg stellt ein Artikel eines leitenden Rechtsberaters der Bw von 2006 dar.
Klicke, um auf UBWV_2006_329.pdf zuzugreifen
Darin gibt es im Abschnitt VII „Rechtsfragen bei Friedensmissionen und im Abschnitt VIII „Rechtsfragen beim Kampf gegen internationalen Terrorismus“.
Die Vokabel vom „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ kommt in diesem Aufsatz auf dem Jahre 2006 nicht vor, bzw. wird nicht behandelt. Mit Sicherheit gibt es diesen Rechtsbegriff im Völkerrecht schon länger. Übersetzt bedeutet er ja nichts anderes als ein „Bürgerkrieg“.
Letztendlich ergreifen wir also Partei, bzw. kämpfen wir auf einer Seite des innerafghanischen Bürgerkrieges.
Wollen und sollen wir dies als Bundesrepublick Deutschland eigentlich wirklich tun ?
Also: ich bin kein Jurist. Dennoch und gerade deshalb, die entscheidene Frage ist doch, WER faktisch bei der Begrifflichkeit Rechtssicherheit einen Stein ins Rollen bringen muss? Reicht es, wenn der Dienstherr mehr Rechtssicherheit fordert, paßt die Justiz dann die Grundlage dafür einfach an oder muss ein Staatsbürger in Uniform vor einem Gericht jene Rechtssicherheit „einklagen“ oder überprüfen lassen wie neullich bei Hartz IV beim BVerfG? Habe die Tage leider keine Luft gehabt, dies zu recherchieren. Und selbst unser Staatsrechtler kam im Nachgespräch bei diesem Punkt ins Grübeln. Also – denke ich mir – stochern wir da alle mit dem Stab im Nebel und analysieren unser gegenseitiges Halbwissen. Wie von Georg ja schon angesprochen: UN-Resulotion als Grundlage, dann nationales Mandat…bis hinunter zum Soldaten. Kompliziert. Die Frage ist doch, wenn Völkerrecht greift, welche Gewalt urteilt dann wann bei welchem falschen Verhalten? Dies ist noch nicht geklärt. wenn jemand sachdienliche Hinweise findet, wäre ich über einen Post hier sehr dankbar. Man lernt ja schließlich nie aus 😉
zu Guttenberg: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/ministerium/der_minister?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W282JJW5682INFODE/content.jsp
„Ich freue mich, dass die Bundesregierung jetzt zu einer einheitlichen Linie bei der völkerrechtlichen Bewertung der Situation gefunden hat. Unsere Soldaten brauchen Rechtssicherheit. Die endgültige juristische Bewertung bleibt der Justiz vorbehalten . Gleichwohl hat die Regierungserklärung heute ein wichtiges politisches Signal gesetzt,“ so zu Guttenberg,
Aus dem stenographischen Protokoll der Regierungserklärung von Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), 10. Februar 2010:
Zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört auch, die Realitäten in Afghanistan so zu benennen, wie sie sind.
(Zuruf von der LINKEN: Jetzt wird es spannend!)
Die Bundesregierung hat sehr sorgfältig die Frage geprüft, wie die Lage im Norden Afghanistans zu bewerten ist. Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischer Organisation führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren. Ob uns das politisch gefällt oder nicht, so ist die Lage. Ob wir es so nennen oder nicht, so ist die Lage. Die Lage beim Namen zu nennen, sind wir all denen schuldig, die sich vor Ort den Gefahren aussetzen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Diese rechtliche Qualifizierung der objektiven Einsatzsituation von ISAF hat Konsequenzen für die Handlungsbefugnisse der Soldaten, für die Befehlsgebung und für die Beurteilung des Verhaltens von Soldaten in strafrechtlicher Hinsicht. Sie hat keine Auswirkungen auf das Mandat, für das wir um Zustimmung bitten. Sie hat auch keine Auswirkungen auf den Einsatz unserer Polizisten. Unsere Polizisten wurden und werden ausschließlich im Norden Afghanistans und ausschließlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt. Für ihren Einsatz ist entscheidend, dass wir ihn angesichts der tatsächlichen Sicherheitslage verantworten können. Fürsorge hat höchste Priorität. Unsere Polizisten arbeiten nur dort, wo die Bundeswehr für Sicherheit eintritt. Darauf haben wir uns auch mit den Ländern einvernehmlich verständigt.
Apropos Debatte Rechtssicherheit – ausgelöst durch die Kundus-Affäre: vor knapp zwei Jahren war da doch etwas:
http://www.focus.de/politik/deutschland/afghanistan-im-zweifel-toeten_aid_229838.html
Hallo Herr Barschow,
da haben Sie auf einen hervorragenden Artikel von Thomas Wiegold verlinkt. In dem Artikel ist die ganze Problematik sehr gut beschrieben und auch dass es zur Political Correctness in diesem Land gehört, diese Thematik zu unterdrücken.
Also warum dürfen deutsche Soldaten nicht die gleichen Handlungen ausführen als die Allierten Soldaten in AFG ?
Für die Soldaten aller Nationen gilt das allgemeine Kriegsvölkerrecht gleichermaßen.
Liegt es an der Interpretation deutscher Juristen oder deutscher Politiker ?
Dienstrechtlich dürfen unsere Soldaten dies (kinetic targeting) nicht tun, weil die Rules of Engagement, die das Parlament festlegt und die daraus abgeleiteteten Regeln der „Taschenkarte“, die das BMVg festlegt, es nicht erlauben.
Dieses Regeln stellen nationale „Dienstvorschriften“ dar. Wer Dienstvorschriften, Befehle nicht befolgt wird erstmals nach dem Disziplinarrecht gemaßregelt. Wenn er bei seinen Handlungen eine „militärische Straftat“ begeht, wird er nach dem Wehrstrafrecht verurteilt.
Wir sind immer noch nicht bei dem allgemeinen Strafgesetzen.
Wenn also der Bundestag erklärt, die Bundeswehr befindet sich in einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“, dann ist eben auch das gezielte Töten des Gegners erlaubt und lediglich ein Verstoß gegen das allgemeine Kriegsvölkerrecht stellt eine Straftat dar.
Nach dem 2. Zusatzprotokoll zu dem Kriegsvölkerrecht werden Zivilisten, die sich bei Aufständischen aufhalten, nicht mehr geschützt. Eine Bekämpfung des Gegners, wird durch diese Nichtkombatanten nicht mehr verhindert.
Ich denke diese Situation ist de facto am 4. September in Kunduz vorhanden gewesen. Nach meiner Überzeugung wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen Oberst Klein keine Anklage wegen Verletztung des Kriegsvölkerrechtes erheben.
Allerdings sollte sich der Bundestag eine Rüge gefallen lassen, weil er die Soldaten unverantwortlich in einen Einsatz mit unzureichenden Mitteln und unzureichenden ROE schickt.
Seit Karl Theodor zu Guttenberg BMVg ist, wird dies auch im Verteidigungsministerium so gesehen.
Rechtsgrundlagen ISAF Einsatz