Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat einen weiteren General in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Brigadegeneral Hars hatte den Minister nach seiner Haltung in der Kundus-Affäre und nach den Gründen für die Entlassung des Generalinspekteurs Wolfgang Schneiderhan gefragt. (mehr Informationen auf tagesspiegel.de und spiegel.de)
zu Guttenberg entläßt Brigadegeneral…
13. März 2010 von afghanistanblog
Veröffentlicht in BMVG, Bundeswehr, Medien, Menschen, Nachrichten | 9 Kommentare
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Aus aktuellem Anlass…
Einige Blogs haben sich aus verschiedensten Gründen verabschiedet. Augen geradeaus, Weblog Sicherheitspolitik, Soldatenglück (jetzt wieder online). In den verschiedensten Foren wird über das Wieso & Warum spekuliert. Viele dieser Leser landen nun hier. Ich freue mich auf Ihren Input. Mit Sicherheit werde ich hier nicht alle Bedürfnisse befriedigen können - dafür ist die Zeit einfach zu kurz. Kurzum: Wer mich als Autor unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Einfach eine Email an info@boris-barschow.de schicken...vielleicht finden sich ja kompetente Co-Autoren. Einzige Bedingung: Afghanistan-Erfahrung.Neueste Kommentare
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Hier bitte auch den Bericht im Spiegel beachten 😉
Offensichtlich ist der gute Hars etwas übers Ziel hinaus und / oder hat sich im Ton vergriffen.
Sowohl sein unmittelbarer Vorgesetzter als auch der Staatssekretär Wolf konnten hier nichts erreichen und haben die Versetzung in den einstw. Ruhestand vorgeschlagen.
Dem ist KTzG gefolgt.
Ist aber eine schöne Schlagzeile so ein vermeintlicher weiterer „Kollateralsschaden zu Kunduz“ 😉
Diese Entlassung wirft erneut die Frage nach dem Sinn oder Unsinn des § 50, Soldatengesetz auf.
Bei Interesse empfehle ich
http://www.md-office-compact.de/InnereFuhrungundParagraph50.htm
@Hans-Heinrich Dieter
Sehr geehrter Herr Dieter,
wir sollten hier nicht den Sinn oder Unsinn eines § eines (bewährten) Gesetzes zur Disposition stellen, sondern den möglichen Mißbrauch.
Auf jeder Führungsebene wird ein militärischer Vorgesetzter ausgewechselt, wenn er nicht loyal zur Führung steht.
Da unterscheidet sich der Zugführer, Chef, BtlKdr nicht von einenm General.
Insofern ist der §50 Soldatengesetz nur die in Recht gegossene Option, um dies für die oberste Führung auf Basis unserer rechtlichen Ansprüche zu „regeln“.
Bei den anderen Dienstgraden erfolgen dann halt Versetzungen auf „Dienstposten“ ohne Wert…
Da ich den Inhalt des Briefes und der Gespräche nicht kenne, kann ich wie viele andere nur Spekulieren und nach der Lektüre Ihrer Seite sowie die des General Ruwe erscheint mir die Tatsache das eine rechtliche Überprüfung der Anwendung des §50 SG nicht erfolgt, im Einzelfall wirklich suspekt, aber an der grundsätzlichen Möglichkeit des Dienstherren einen Untergebenen auszuwechseln würde ich nicht rütteln wollen.
Stil & Form sind immer noch die Grundlagen der Kommunikation und wenn man anderen Presseberichten glauben darf, dann gehören „angegangen“, „frontal“, „Rücktritt nahegelegt“ nicht zu einem passenden Vokabular eines Untergebenen an seinen Dienstherren.
§ 50 SG in den Absätzen 1 (für Soldaten) und 2 (für Beamte) sind mit Blick auf die Führungsfähigkeit von Einrichtungen der Exekutive unerlässlich.
Von daher regelt die Geschäftsordnung der Bundesregierung, frei von Willkür, das Verfahren:
Der Minister beantragt beim Bundeskanzleramt.
Das Bundeskanzleramt prüft und kann zurückweisen.
Das Bundeskanzleramt beantragt beim Bundespräsidenten.
Dieser spricht aus oder lehnt ab. Auch die Ablehnung ist möglich, wie sich herumgesprochen hat.
Das Verfahren entzieht sich der gerichtlichen Nachprüfung weil es sich dabei nicht um klassische soldatische (oder beamtenrechtliche) Dienstvergehen handelt, sondern um eine Personalführungsentscheidung, die in der Letztwirkung dem Bundespräsidenten obliegt.
Es ist müßig, ständig und erneut wegen eigener Betroffenheit, den tieferen Sinn und die Bedeutung dieses rechtsstaatlich vorgesehene Personalführungsinstrument in Zweifel zu ziehen.
Vielleicht würde ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht dann für Klarheit sorgen, wenn eine Entscheidung des Bundespräsidenten in einer Angelegenheit § 50 (1) und (2) SG “ auf den Tischen in Karlsruhe“ landet.
Gab es das schon einmal?
@ J. König
Ich habe auf meiner Website meine Meinung zum § 50 Soldatengesetz zum Ausdruck gebracht. Ich finde in Ihrer Darlegung kein wirkliches Gegenargument. Deswegen bin ich unverändert der Auffassung, dass § 50 und Innere Führung ein Widerspruch sind.
Eigene Betroffenheit liegt nicht vor, da der Fall Dieter/Ruwe abgeschlossen ist. Da spielt es auch keine Rolle mehr, dass die von Ihnen ins Feld geführte Geschäftsordnung keine Anwendung fand.
@StFwdR
Den möglichen Missbrauch eines Gesetzes kann man nur im konkreten Fall beurteilen. Auch ich kenne die Einzelheiten, die zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand geführt haben, nicht und beziehe mich deswegen auch nicht auf den konkreten Fall Hars.
Ich bin aber der Meinung, dass der § 50 die häufiger dringend gebotene Meinungsäußerung der aktiven Generalität behindert. Natürlich hat solche Meinungsäußerung die Auflagen des Soldatengesetzes zu beachten.
Wenn Generale ihre Pflichten verletzen, dann hat für sie die Wehrdisziplinarordnung zu gelten wie für alle anderen Soldaten auch.
In solchem Zusammenhang kann der Sinn eines Gesetzes meines Erachtens durchaus hinterfragt werden.
Natürlich untersteht die Bundeswehr dem Primat der Politik. Das ist aber keine Einbahnstraße! Zur Erinnerung: GM Schultze-Ronhoff wurde wegen seiner öffentlichen Kritik an dem Mörder-Urteil und der Kürzung des Grundwehrdienstes entlassen. BG Hars hat den Verteidigungsminister nun in einem persönlichen Brief kritisiert, hat dabei den Weg in die Öffentlichkeit vermieden, gleichwohl, er wird entlassen. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Generalität mundtot gemacht werden soll und dass man generell nicht an Kritik interessiert ist. Dabei hat ein ebenfalls entlassener General, der verstorbene Günter Kießling, eindrucksvoll auf die Bedeutung des (versäumten) Widerspruchs hingewiesen.
Die Entlassungspraxis der politischen Führung berührt mittlerweile das Führungsverständnis innerhalb der Streitkräfte, das u.a. durch Gehorsam aus Einsicht geprägt ist. Einsicht ist aber nicht zu erzwingen.
Zu dem aktuellen Fall möchte ich mich nicht äußern, da ich zu wenig darüber weiß. Die bloße Frage an den Minister, warum General Schneiderhan entlassen worden sei, wird sicherlich nicht zur Anwendung des § 50 Soldatengesetz geführt haben. Eine Rücktrittsforderung an den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt jedoch ist eindeutig ein Dienstvergehen, das allerdings auch im Rahmen des Disziplinarrechts geahndet werden kann.
Den § 50 Soldatengesetz habe ich früher für unproblematisch gehalten, weil ich geglaubt hatte, schon die Bindung an die Entscheidung des Bundespräsidenten stelle eine ausreichend hohe Hürde für seine Anwendung dar. Die Verwaltungsjustiz ist jedoch der Auffassung, der Bundespräsident habe gar keine Entscheidungskompetenz, sofern der Bundesminister der Verteidigung einen Vertrauensverlust glaubhaft machen könne. Wenn für die Begründung eines Vertrauensverlusts jedoch bereits Imponderabilien ausreichen, die zu laute Stimme, der stechende Blick oder die Nasenform – wie es ein Richter am Verwaltungsgericht Köln ausdrückte –, ist dies für die Führungskultur in der Bundeswehr eine Katastrophe und im übrigen ein Schandfleck für den Rechtsstaat.
Anders als der vergleichbare § 36 Bundesbeamtengesetz betrifft der § 50 Soldatengesetz nicht einen eng begrenzten Personenkreis von höheren (politischen) Beamten, die – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch aufgrund ihres Parteibuchs in die jeweilige Position gekommen sind, sondern alle Generale der Bundeswehr. Dieser Kreis von ca. 200 Leuten hat mit der unmittelbaren Umsetzung der Politik der Bundesregierung wenig zu tun, sondern folgt den Aufträgen und Weisungen seiner Vorgesetzten. Eine Aussage wie „es gilt, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten“ geht voll an der Sache vorbei. Warum der Gesetzgeber überhaupt alle Generale einbezogen hat, erschließt sich auf den ersten Blick nicht. Das verbreitete Misstrauen in die bewaffnete Macht in den Anfangsjahren unserer Republik wird wohl dazu geführt haben.
Unter http://www.juergenruwe.de/kom/zwiegespraech.html habe ich die Problematik ausführlicher dargestellt.
Lieber Herr zu Guttenberg,
heute schreibe ich Ihnen einen Brief, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht – mich können Sie nicht entlassen! Außerdem meine ich es auch nur gut mit Ihnen, weswegen ich Ihnen wärmstens ans Herz legen möchte, Ihre Gattin doch einmal wieder zu einem „Dinner for two“ einzuladen oder einen langen Spaziergang mit ihr zu unternehmen und ihr dabei wieder einmal zuzuhören.
Am Donnerstag letzter Woche durfte ich nämlich wie viele weiterer Millionen Zuschauer Ihrer Gattin Stephanie in der Sendung „Maybritt Illner“ lauschen, die sich als Präsidentin von „Innocence in Danger“ (ein Verein, der sich gegen sexuellen Missbrauch bei Kindern einsetzt) bitter über die Politik und damit auch die Politiker beklagte, die nicht zuhören und keine Initiative zeigen würden, so sehr man sich auch darum bemühe.
„Die Politiker“, lieber Herr zu Guttenberg, auch Sie sind ein Teil derer, die nicht zuhören – scheinbar nicht einmal Ihrer Ehefrau. Falls doch, scheinen Sie Ihre Informationen jedoch nicht verantwortungsbewusst weiterzugeben. Schade, so entgehen Ihren Kolleginnen des Justiz- und Familienressorts wichtige „Insider-Kenntnisse.“ Fatal, wenn beide Damen eines Tages gestehen müssten, „dies entzog sich meiner Kenntnis, diese Informationen hat man mir unterschlagen bzw. vorenthalten…“
Immerhin rudern Sie jetzt täglich, rechtzeitig vor der Aussage des ehem. GI Schneiderhans vor dem Untersuchungsausschuss, von Ihrer „Einschätzung“ die beiden Herren betreffend, zurück.
Lieber Herr zu Guttenberg, leider haben Sie aus den verbalen Ausrutschern in den ersten Tagen Ihrer Tätigkeit als Verteidigungsminister nichts gelernt. Es reicht nicht, Generalinspekteure und Staatssekretäre zu entlassen, die Ihnen bewusst oder unbewusst (oder vielleicht auch gar nicht) Informationen und/oder Dokumente zu spät oder überhaupt nicht vorgelegt haben. Man muss auch zuhören wollen und können und sich nicht nur berichten lassen, wie Sie es jetzt erneut getan haben.
Ihnen reichen Empfindungen und Einschätzungen des Vorgesetzten von General Hars und Ihres Staatssekretärs, anstatt mit dem „Angeklagten“ selbst unter vier Augen zu sprechen. Vielleicht hätten Sie auf diesem Wege wichtige und „unbequeme Wahrheiten“ erfahren können, und hätten nicht eines Tages wieder sagen müssen: Dies entzieht sich meiner Kenntnis. Übrigens: Auch General Ramms wartet immer noch auf ein Gespräch mit Ihnen sowie Ihrer „Chefin“ – auch seine Einschätzung und Meinung geht Ihnen Beiden sonst wie „vorbei.“ Irgendwie hat doch das Ganze Methode, oder meinen Sie nicht?
Ich möchte ja gerne Verständnis für Sie aufbringen und frage mich, warum Sie so handeln? Für mich ist Wissen auch eine Holschuld – immerhin muss „Volk“ dies auch tun, damit es überhaupt angedeutete Wahrheiten erfährt
Menschen, die „lieber nicht wissen wollen“ und konstruktive Kritik sowie Auseinandersetzungen meiden, sind schwache Menschen. Vorgesetzte, die unbequeme Mitarbeiter ohne Gelegenheit zu einem klärenden Gespräch entlassen, sind schlechte und schwache Vorgesetzte, die gleichzeitig Signale an die gesamte Belegschaft aussenden: Wage sich nur niemand, hier etwas gegen die Firma oder die Führung zu sagen, sonst…
Lieber Herr zu Guttenberg, noch leben wir in einer Demokratie, dies sollte auch beim Adel im Jahr 2010 angekommen sein, und auch ein Staatsbürger in Uniform hat das Recht, sich am „innerbetrieblichen Vorschlagswesen“ zu beteiligen. Immerhin hat General Hars dies nicht in aller Öffentlichkeit getan, sondern hat sich direkt an Sie gewandt. Er hat also die Spielregeln eingehalten und Sie? Sie haben Ihre „Fehleinschätzungen“ immer und immer wieder in allen Ihnen zur Verfügung stehenden Medien, u. a. auf Ihrer „Talkshow-Tournee“, unters Volk gebracht.
Sie haben dem Ansehen Deutschlands und der Demokratie geschadet, indem Sie wie im Mittelalter Leute „mundtot“ machen – bewusst ziehe ich hier keine anderen Vergleiche aus der jüngeren Vergangenheit.
Sie haben das Militär und die Generalität vorgeführt, lieber Herr Verteidigungsminister – sie verletzen SoldatInnen in ihrer Ehre, indem Sie nicht nur persönlich deren fachliche Einschätzung ignorieren, sondern auch der Truppe und der Gesellschaft ein Bild der „Trottel-Armee ohne Hirn und ohne eigene Meinung“ vermitteln. Ein Verteidigungsminister, der solch eine Vorgehensweise an den Tag legt, steht weder hinter noch vor seinen SoldatInnen!
Ich möchte der Generalität i. D. und a. D., die noch Würde und Mut besitzen, raten: „Rotten“ Sie sich zusammen – nur gemeinsam ist man stark – und „kämpfen“ Sie für Ihre Kameraden „ganz oben“ und „ganz unten.“ Stehen Sie nach dem Motto „einer für alle, alle für einen“ untereinander ein und setzen Sie Zeichen. Der Verteidigungsminister kann ja schließlich nicht alle Generäle entlassen…;-)
Lieber Herr zu Guttenberg, Ihre „untergebenen SoldatInnen“ werden Ihren Umgang mit den KameradInnen und die Zivilcourage der militärischen Führung sehr genau beobachten.
Wenn Sie alle (VT und militärische Führung) diesen Mut, einerseits Wahrheiten und Kritik anzuhören, und andererseits sich seine demokratischen Grundrechte zu bewahren, nicht besitzen, werden Sie sich eines Tages fragen müssen, warum Ihre SoldatInnen Ihnen nicht mehr motiviert folgen bzw. auch Sie in Frage stellen. Lt. Spiegel lästerte ein hochrangiger Offizier: „Wer ins Gefecht zieht, wie ein aufgescheuchtes Huhn, der wird erschossen.“ Dann halten Sie mal Ihren Kopf schön niedrig, Herr zu Guttenberg!
Und „Lieschen Müller“ sollte sich fragen, ob wir diesen „Unsinn“ von „Feudal“-Ministern – immerhin ist das „Entlassen durch den Bundespräsidenten“ von unliebsamen Leitungsmitarbeitern in allen Ressorts an der Tagesordnung „ohne Angabe von Gründen“ (warum wohl? Bereits das falsche Parteibuch reicht aus) – einfach so hinnehmen und weiter finanzieren wollen. Immerhin gehen jetzt dem deutschen Staat ca. 10 Jahre Erfahrung und Dienstfähigkeiten eines deutschen Generals verloren, dessen nicht unerhebliche Pension, die ihm selbstverständlich zusteht, wir Steuerzahler bezahlen. Aber diese „Ressourcenverschwendung“ wird ja millionenfach täglich begangen, da kommt es auf einen mehr oder weniger immerhin auch nicht mehr an, nicht wahr?
Lieber Herr zu Guttenberg, ich frage mich jetzt besorgt:
Reichen Sie jetzt Ihre Scheidung von Ihrer Gattin Stephanie ein, weil sie in aller Öffentlichkeit vor Millionen Zuschauer Kritik an ignorierenden Politikern geäußert hat und damit eben auch an Ihnen?
Ab und an sollte man auch seiner Ehefrau einmal zuhören und ihr Glauben schenken – Sie wissen doch, hinter jedem starken Mann steht eine starke Frau.
Aber so, wie Sie handeln, sind Sie von einem eben solchen noch einige Hektar Land entfernt – also einfach mal Ihre „freiherrlichen“ Lauscher aufstellen und „selbst hören.“ Dann wird es vielleicht – jung genug sind Sie ja noch – auch einmal etwas mit Ihrer Stärke!
Und: „Lieschen Müller“ interessiert weniger § 50 Soldatengesetz oder § 36 Bundesbeamtengesetz – sie will Wahrheiten und anständigen menschlichen Umgang in einer täglich unmenschlicher werdenden Republik.