Kümmern Sie sich mit um eine öffentliche Transparenz. Klicken Sie einfach das obige Bild und gelangen zur Homepage des Verteidigungspolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Über die Namen der einzelnen Mitglieder klicken Sie sich zu den Email-Adressen der einzelnen Politiker durch und Schreiben Sie ihnen eine Mail und fordern Ihr Recht – als demokratisches Mitglied dieser Gesellschaft – auf öffentliche Tranzparenz ein. Vielleicht schaffen wir es ja gemeinsam, die Politiker umzustimmen, damit die Befragung des Verteidigungsministers im U-Ausschuss, der ja selber nichts dagegen einzuwenden hat, doch noch möglich wird.
Der öffentlich- rechtliche Info-Kanal Phoenix darf keine Live-Bilder aus dem Kundus-Untersuchungsausschuss zeigen, in dem Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) befragt werden soll. Das beschloss die Ausschuss-Mehrheit von CDU, CSU und FDP. Die Geschäftsführer des Bonner Senders, Michael Hirz und Christoph Minhoff, reagierten verärgert.
Sie zeigten kein Verständnis dafür, dass der Ausschuss zwar öffentlich, aber nicht fernseh-öffentlich tage. Das schließe politisch interessierte Zuschauer aus, die bettlägrig oder nicht mobil seien. Dabei gebe es „ein großes Interesse“ beim Publikum. Im Übrigen habe Guttenberg einer Übertragung zugestimmt. Indirekt übten Hirz und Minhoff Kritik an Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU), „der sonst geradezu anmahnt, beinahe jeden Vorgang im Bundestag öffentlich zu machen“. Der SPD-Medienexperte Marc Jan Eumann erklärte dieser Zeitung, das Parlament habe „eine Chance vertan“. Gerade in der Afghanistan-Frage sei „Transparenz durch Öffentlichkeit“ wichtig. Der grüne Verteidigungs experte Omid Nouripour sagte dieser Zeitung, er sehe den Phoenix-Ausschluss aus dem Ausschuss auf dem Hintergrund der bevorstehenden NRW-Wahl. Die Berliner Koalition setze ihr „undurchsichtiges Katz-und-Maus-Spiel“ im Ausschuss fort. Lammert mochte sich gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. (Quelle: derwesten.de)
Da hat doch irgend jemand mal wieder die Hosen voll.
Undurchsichtiges Katz-und Mausspiel der Koalition,
ist dafür wahrlich die richtige Bezeichnung.
Politiker in Deutschland glauben offenbar immer noch, dass Sie sich solche Eskapaden einfach herausnehmen können. Entweder das oder es mangelt Ihnen eindeutig an Denkstrukturen!!!!!
EB
Unter Umständen sollte der Fernsehsender Phoenix eine Klage beim Bundesverfassungsgericht auf Übertragung einer öffentlichen Sendung im öffentlichen Fernsehen erwägen. Ich denke nicht, dass der Bundestag die Übertragung einer öffentlichen Ausschußsitzung ohne weiteres unterbinden kann. Meiner Ansicht nach liegt ein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes vor. Dieser lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Gerade das Parlament als Ausdruck eines demokratisch gewählten Verfassungsorgans müßte an einer uneingeschränkten Übertragung öffentlicher Ausschußsitzungen interessiert sein.
@Belzer
Prima Ansatz !
@Belzer:
Das Problem wird allerdings der Teil „…sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten…“. Wenn der Bundestag beschließt, eine Sitzung ist nicht allgemein zugänglich, dann ist das meines Wissens nach eben so (bei allem persönlichen Missfallen darüber!). Zudem darfst du Absatz 2 von Artikel 5 nicht vergessen:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Und: Artikel 42, Abs.1 GG (und in der deutschen Rechtsordnung gilt das Prinzip des lex speciales, wonach spezielle Vorschriften (hier: Art 42GG) allgemeinen Vorschriften (hier: Art. 5GG) vorgehen) regelt, dass der Deutsche Bundestag zwar grundsätzlich öffentlich verhandelt, aber auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein.
(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
Insofern liegt kein Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Allerdings Feigheit vor dem Feind – der deutschen Öffentlichkeit.